Was sollten die privaten Vermieter bezahlen?
Finanzielle Verpflichtungen für private Vermieter im Jahr 2025
Ein privater Vermieter ist eine natürliche Person, die folgende Dienstleistungen in Haushalt bietet: die Unterkunft in einem Zimmer, Apartment oder Ferienhaus des Vermieters mit maximal 10 Zimmer, d.h. 20 Betten, davon keine Zustellbette; Campingunterkunft auf dem Land des Vermieters mit maximal 10 Wohneinheiten, d.h. für 30 Gäste gleichzeitig, davon keine Kinder unter 12 Jahre; Frühstück, Halb- oder Vollpension für Gäste, denen der Vermieter die Unterkunft in einem Zimmer, Apartment oder Ferienhaus bietet.
Was sollten die privaten Vermieter bezahlen?
1. Pauschale Kurtaxe (pauschal)
2. Miteinnahmensteuer (pauschal)
3. Mitgliedsbeitrag für Tourismusverband (pauschal)
4. Mehrwertsteuer für Provision ausländischer Vermittler (wenn diese Dienstleistung
benutzt wird)
Pauschale Kurtaxe
Pauschale Kurtaxe kann jeder Vermieter in e-Visitor unter Finanzen finden. Da befinden sich Saldo, Schulden und Zahlungsverpflichtungen für pauschale Kurtaxe. Ab 2020 gibt es eine Neuigkeit über die Berechnung von Zustellbetten, nach dem ein Zustellbett nur dann berechnet wird, wenn es in einer Kategorisierungsentscheidung steht. Es liegt an uns, zu prüfen, ob die Zustellbette in Kategorisierungsentscheidungen oder –erläuterungen bestehen. Davon hängt der Betrag der pauschalen Kurtaxe ab. Dieser Betrag hängt auch von der Höhe der Zahlungsbasis ab, der von Gespanschaftsammlung bestimmt wird. Ob es in der Erläuterung auf dem Ende der Kategorisierungsentscheidung steht, dass Zustellbette in einer Wohneinheit bestehen, muss der Vermieter dafür keine pauschale Kurtaxe bezahlen. Wenn das am Anfang der Kategorisierungsentscheidung steht, ist der Vermieter verpflichtet, sie zu bezahlen. Die Höhe der Kurtaxe hängt nicht mehr von der Kategorie des Reiseziels ab, weil sie nicht mehr bestehen, sondern nur von der Entscheidung der Gespanschaftsammlung über die Höhe der Kurtaxe und Zahl aller Betten (Haupt- und Zusatzbetten, wenn sie in der Kategorisierungsentscheidung bestehen) in der Wohneinheit.
Kurtaxe auf dem Gebiet der Gemeinde Primošten rechnet man wie folgend:
Gesamtanzahl der Betten x 50,00 Euro (die Höhe der Kurtaxe) = Gesamtbetrag der Kurtaxe für ein Jahr
Entscheidungen über die Höhe der jährliche Kurtaxe für Jahr 2025 treffen die Gespannschaftsammlungen für Gebiete ihrer Gemeinde und Städte mit der Meinung von lokalen Tourismusverbänden. Die Kurtaxe wird auf das Konto des Tourismusverbandes überwiesen, in dessen Büros man die Zahlscheine abholen kann oder aus eVisitor herunterladen.
Die Zahlung der Kurtaxe erfolgt in drei gleichen Raten mit Fälligkeit bis zum 31. Juli, 31. August und 30. September aktuelles Jahr.
Miteinnahmensteuer (pauschal)
Basis für die Berechnung der Kurtaxe ist in jeder Gemeinde und Stadt verschieden, aber die Berechnung ist überall gleich. In der Gemeinde Primošten berechnet man es wie folgend:
jährliche pauschale Mehrwertsteuer von Vermietung = Betten/Wohneinheitenanzahl x pauschale Steuer
Die Höhe der pauschalen Mehrwertsteuer wird ausschließlich nach der Zahl von Hauptbetten berechnet; Zustellbette sind in der Berechnung nicht erhalten. Die Höhe der Steuer hängt nicht von der Belegung der Unterkunft oder Zahl von Tage ab, in denen man Dienstleistungen in Haushalt bietet. Die pauschale Steuer muss man auf das Konto der Stadt oder Gemeinde nach dem Wohnsitz des Vermieters überweisen. Es wird jede drei Monate nach der Entscheidung von der Steuerverwaltung bezahlt. Um diese Entscheidung zu bekommen, muss man die Entscheidung über die registrierte Tätigkeit haben und sich als Steuerzahler registrieren.
Die jährliche pauschale Mehrwertsteuer für Dienstleistungen in Haushalt bezahlt man wie
folgend:
– für den ersten Viertel am spätestens bis zum 31. Marz,
– für den zweiten Viertel am spätestens bis zum 30. Juni,
– für den dritten Viertel am spätestens bis zum 30. September,
– für den vierten Viertel am spätestens bis zum 31. Dezember.
Nach der Entscheidung der Gemeinde Primošten beträgt das jährliche Pauschal für Jahr 2025 100 Euro pro Hauptbett für das gesamte Gebiet der Gemeinde Primošten.
Mitgliedsbeitrag für Tourismusverband
Vermieter, die ihre Dienstleistungen in einem Haushalt oder Familienbetrieb bieten, erfüllen im System e-građani (e-porezna) ein spezielles Formular TZ2 bis zum 15. Januar laufendes Jahres nach der Bettenanzahl aus dem Jahr 2024 aus. Obwohl der Mitgliedsbeitrag für Tourismusverband nicht mehr aufgrund von Einkommen des letzten Jahres berechnet wird, ist der Vermieter verpflichtet, die Einkommen im Formular TZ2 aufgrund des Buchs Umsatzaufzeichnungen für die Steuerverwaltung.
Bis jetzt berechnete man den Mitgliedsbeitrag nach Ortkoeffizienten. Nun beträgt es 5,97 Euro pro Hauptbett und 2,99 Euro pro Zustellbett.
Die Vermieter sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag den Tourismusverbänden zu bezahlen. Der jährliche pauschale Mitgliedsbetrag bekommt man durch Multiplikation der größten Bettenanzahl in einer Wohneinheit im letzten Jahr und des Mitgliedsbeitrags für jedes Bett, der nach der Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde festgelegt ist.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag:
– Hauptett – 5,97 €
– Zustellbett – 2,99 €
Der jährliche Mitgliedsbeitrag kann man einmalig bis zum 31. Juli aktuelles Jahres oder in drei gleichen Raten mit folgenden Fälligkeiten bezahlen:
– die erste Rate bis zum 31. Juli,
– die zweite Rate bis zum 31. August,
– die dritte Rate bis zum 30. September aktuelles Jahres.
Seit letztem Jahr können Zahlscheine für Mitgliedsbeitrag auch bei e-Visitor herunterladen werden.
Konto für Mitgliedsbeitrag dem Tourismusverband der Gemeinde Primošten
IBAN: HR5410010051735727159
Model: HR67
Bezugsnummer: OIB des Vermieters
Mehrwertsteuer für Provision ausländischer Vermittler
Die Provision für die Dienstleistungen ausländischer Vermittler und Agenturen, d.h.
Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Ländern, muss man bis zum 20. des aktuellen Monats
für den Vormonat berechnen und bezahlen. Mehrwertsteuer für private Vermieter wird nur in
den Monaten berechnet und bezahlt, in denen steuerpflichtige Umsätze erzielt werden. Zum
Beispiel: wenn man mit Booking.com Geschäfte macht, berechnet man Steuer von 25% nur
auf den Betrag ihrer Provision, d.h. nur auf den Betrag, der ihnen verbleibt.
Tourismusverband der Gemeinde Primošten
Nutzungsbedingungen
Tel.
+(385) 22 571 111