Informationen Für die Eigentümer von Ferienhäusern und - wohnungen

Die Eigentümer von Ferienhäusern und –wohnungen in der Gemeinde Primošten sind verpflichtet, ihre Unterkunft und Unterkunft von Personen in diesen Häusern oder Wohnungen anzumelden. Die Anmeldung der Unterkunft muss man selbstständig durch einzigartiges nationales Online-Informationssystem e-Visitor machen. Wenn Sie das noch nicht gemacht haben, laden wir Sie ein, um in unser Büro zu kommen und ihren Personalausweis, OIB (persönliche Identifikationsnummer) und Eigentumsurkunde mitzubringen. Dann erhalten Sie die Zugangsdaten zum e-Visitor-System oder die sgn. Tan-Liste. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich beizukommen, kann die Zugangsdaten ein Bevollmächtigter mit notariell beglaubigte Vollmacht abholen. Die bevollmächtigte Person muss das Original des eigenen Personalausweises, eine Kopie des Personalausweises des Eigentümers, Eigentumsurkunde, OIB und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Wenn der Eigentümer des Ferienhauses oder -wohnung eine ausländische Firma ist, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch eine Kopie des Handelsregisterauszugs erforderlich. Über das eVisitor-System erfolgt eine automatische Registrierung beim Innenministerium für Personen, die einer solchen Registrierung unterliegen. Diese sind die Bürger aus Nicht-EU-
Ländern und diejenigen aus Ländern, die nicht dem EWR gehören. Wir weisen Sie darauf hin, dass sie gemäß Kurtaxengesetz (NN 52/19, 32/20 und 42/20) verpflichtet sind, die Unterkunft für Sie und alle anderen Personen in der Ferienwohnung oder –haus innerhalb von 24 Stunden anzumelden. Durch das eVisitor-System haben Sie die Möglichkeit, einen Zahlschein auszudrücken, mit dem Sie die Zahlung für Personen und Zeitraum vornehmen, wenn dafür eine Verpflichtung besteht.

 

Erinnerung:
Ein Ferienhaus oder –wohnung ist jedes Gebäude oder Wohnung, die gelegentlich oder nur im Saison genutzt wird, nicht zur Kategorie der touristischen Beherbergungseinrichtung gehört und deren Eigentümer keinen eingetragenen Hauptwohnsitz in Primošten haben.

 

In der Zeit vom 15. Juni bis 15. September bezahlen der Eigentümer und unmittelbare Familienmitglieder eine um 70% ermäßigte Kurtaxe, d.h. 0,48 Euro pro Tag und pro Person. Die touristische Kurtaxe kann man als jährliche Pauschale bezahlen, die 10,00 Euro für zwei erste Mitglieder (pro Person) und 5,00 Euro für jeden nächsten Mitglieder beträgt. Die Zahlung kann man spätestens am 15. Juli vornehmen. Das Obige bezieht sich auf Staatsbürger von Kroatien, von der Schweizerischen Eidgenossenschaft und von Ländern, die
den Vertrag des Europäischen Wirtschaftsraums untergezeichnet haben.
Staatsbürger ohne oben genannte Staatsangehörigkeit zahlen vom 15. Juni bis 15. September eine Kurtaxe im vollen Betrag, d.h. 1,60 Euro pro Nächtigung und pro Person. Für Aufenthalt außerhalb dieses Zeitraums gibt es keine Zahlungsverpflichtung.
Bitte befolgen Sie die oben genannten Anweisungen, denn sollte die staatliche Aufsichtsbehörde feststellen, dass Sie die Unterkunft nicht fristgerecht an- oder abgemeldet und die Kurtaxe bezahlt haben, drohen Ihnen gesetzlich vorgeschriebene Geldbuße nach dem

Kurtaxengesetz (NN 52/19, 32/20 und 42/20) von 66,36 Euro bis 796,34 Euro.